Unsere Leistungen im Überblick

Geflügelschlachtung, die zu Ihnen und Ihrem Bestand passt

Ob Sie Geflügel für den eigenen Haushalt halten oder Ihren Bestand vermarkten möchten: Vor einer Schlachtung gibt es einiges zu besprechen. Wie viele Tiere sind es? Welche Arbeiten möchten Sie selbst übernehmen? Soll der Termin bei Ihnen auf dem Hof stattfinden oder kommt ein Sammeltermin infrage? Genau diese Fragen klären wir gemeinsam. Mir ist wichtig, dass Sie vorher wissen, wie die Arbeiten aufgeteilt sind, welche Leistungen wir miteinander vereinbaren und was Ihre Schlachtung kostet. Leistungen und Preis stimmen wir vor der Beauftragung klar mit Ihnen ab. So wissen Sie genau, was Sie bezahlen müssen, und erleben beim Preis keine Überraschungen. Sollten zusätzliche Arbeiten nötig werden, besprechen wir diese und die damit verbundenen Kosten vorher mit Ihnen.

Schlachtung bei Ihnen auf dem Hof

Mit unserer mobilen Geflügelschlachtung kommen wir zu Ihnen. Unser Betrieb sitzt in Rosche bei Uelzen; mobile Einsätze bieten wir im Umkreis von 200 Kilometern um Rosche an. Termin, Einsatzort, Tierarten und Stückzahlen stimmen wir persönlich mit Ihnen ab. Im Anfrageformular können Sie Hühner, Enten, Gänse und Puten anmelden. Wenn es bei Ihrem Bestand Besonderheiten gibt, sprechen Sie diese bitte bei der Anfrage an.

Für private Geflügelhalter ist ein mobiler Termin ab insgesamt 30 Tieren möglich. Bei Beständen zur Vermarktung besprechen wir den Einsatz individuell. Eine Anfrage hilft uns dabei, Ihren Bedarf einzuschätzen; die Einzelheiten der Schlachtung und den gewünschten Leistungsumfang klären wir anschließend gemeinsam.

Sammeltermine für kleine Tiermengen

Wenn Sie nur wenige Tiere schlachten lassen möchten, bieten wir Sammeltermine für private Geflügelhalter an. Diese sind bereits ab einem Tier möglich. Statt eines eigenen mobilen Einsatzes wählen Sie einen angebotenen Sammeltermin und geben Ihre Tierarten und Stückzahlen an. Auf dieser Grundlage zeigt Ihnen das Anfrageformular die passenden verfügbaren Startzeiten.

Sammeltermine sind für den privaten Eigenverbrauch vorgesehen. Bitte geben Sie Ihre Tiere möglichst genau an, damit die benötigte Zeit eingeplant werden kann. Bei Fragen zum Termin oder zu Ihren Wünschen können wir die Einzelheiten telefonisch besprechen.

Vollservice: Wir erledigen die Schlachtung vollständig

Beim Vollservice übernehmen wir alle Arbeiten von der Betäubung bis zum fertigen, geschlachteten und ausgewaschenen Tier. Sie erhalten Ihr Geflügel im Gefrierbeutel oder vakuumiert, je nach vereinbarter Verpackungsart. Sie brauchen sich um die einzelnen Arbeitsschritte der Schlachtung nicht zu kümmern.

Das Anreichen der Tiere übernehmen immer Sie als Kunde. Das gilt sowohl beim Vollservice als auch bei einer Schlachtung mit Eigenleistung. Ab der Übergabe übernehmen wir beim Vollservice die vollständige Bearbeitung.

Eigenleistung: Sie übernehmen ausgewählte Arbeitsschritte

Wenn Sie selbst mitarbeiten möchten, können Sie nach Einweisung einzelne Aufgaben übernehmen. Dazu gehören:

  • Bedienen des Brühkessels
  • Bedienen der Rupfmaschinen
  • Nachrupfen
  • Ausnehmen
  • Waschen und Nachwaschen
  • Putzen der Innereien
  • Verpacken oder Eintüten

Sie müssen nicht alle diese Arbeiten übernehmen. Wir besprechen, welche Aufgaben Sie selbst erledigen möchten und welche wir für Sie ausführen. Die Einweisung und eine klare Arbeitsaufteilung gehören dazu. Das Betäuben und Ausbluten übernehmen immer wir.

Wie sich Eigenleistung und Tiermenge auf den Preis auswirken

Durch Eigenleistung können Sie bis zu 50 Prozent sparen. Die tatsächliche Ersparnis hängt wesentlich von der Tiermenge ab, ebenso von den Arbeitsschritten, die Sie übernehmen, dem vereinbarten Leistungsumfang und den Arbeiten rund um die Schlachtung. Eine einzelne ausgewählte Aufgabe führt deshalb nicht automatisch zur maximalen Ersparnis.

Wir schauen uns Ihre Anfrage als Ganzes an und besprechen Leistungen und Preis vor der Beauftragung. So können wir berücksichtigen, was Sie benötigen und wie viel Eigenleistung Sie einbringen möchten. Wenn Sie zunächst nur eine Einschätzung wünschen, genügt ein persönliches Gespräch.

So bereiten wir Ihren Termin gemeinsam vor

Für den ersten Kontakt sind vor allem Tierarten, Stückzahlen, Einsatzort und Ihr Terminwunsch hilfreich. Dazu können Sie angeben, ob Sie Vollservice wünschen, einzelne Arbeiten selbst übernehmen möchten oder die Aufteilung noch offen ist. Bei einem Termin auf Ihrem Hof ist die Anfrage standardmäßig für privaten Eigenverbrauch vorgesehen; für eine Schlachtung zur Vermarktung wählen Sie im Formular die gewerbliche Schlachtung aus.

Sie können Ihre Wünsche direkt in der Anfrage eintragen. Wenn sich etwas leichter persönlich erklären lässt, klären wir es am Telefon. Im Gespräch besprechen wir die Arbeitsschritte, offene Fragen und den gewünschten Termin. Sie brauchen also nicht jedes Detail schon beim Ausfüllen festzulegen.

Persönlich mit Michael abstimmen

Jeder Bestand ist anders. Deshalb nehme ich mir gerne die Zeit, mit Ihnen über Ihre Schlachtung zu sprechen. Gemeinsam finden wir heraus, welche Leistungen Sie brauchen und welche Aufgaben Sie selbst übernehmen möchten. Sie erreichen mich unter 0151 41838811. Alternativ können Sie uns Ihre Wünsche über die Anfrage für einen Termin auf Ihrem Hof oder die Anfrage für einen Sammeltermin mitteilen.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zur Geflügelschlachtung

Wo bietet Albrecht mobile Geflügelschlachtung an?

Unser Betrieb sitzt in Rosche bei Uelzen. Mobile Einsätze bieten wir im Umkreis von 200 km um Rosche an. Ort, Termin und Leistungsumfang stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.

Welche Geflügelarten kann ich anmelden?

Im Anfrageformular können Sie Hühner, Enten, Gänse und Puten sowie die jeweiligen Stückzahlen angeben. Bitte besprechen Sie Besonderheiten Ihres Bestands bei der Anfrage.

Ab wie vielen Tieren ist eine Privatschlachtung möglich?

Sammeltermine für private Geflügelhalter sind ab 1 Tier möglich. Ein mobiler Vor-Ort-Termin für den privaten Bestand ist ab insgesamt 30 Tieren möglich. Die Verfügbarkeit wird persönlich abgestimmt.

Wie funktioniert die Schlachtung mit Eigenleistung?

Nach Einweisung können Sie vereinbarte Arbeitsschritte selbst übernehmen: Bedienen des Brühkessels und der Rupfmaschinen, Nachrupfen, Ausnehmen, Nachwaschen, Innereien putzen und Verpacken. Betäuben und Ausbluten übernimmt ausschließlich unser Schlachter.

Wie kann ich bis zu 50 Prozent sparen?

Durch Eigenleistung können Sie bis zu 50 Prozent sparen. Dabei spielt auch die Tiermenge eine große Rolle. Die tatsächliche Ersparnis hängt außerdem davon ab, welche Arbeitsschritte Sie selbst übernehmen und welche Arbeiten rund um die Schlachtung anfallen. Leistungen und Preise besprechen wir gemeinsam vor der Beauftragung.

Welche Verpackung kann ich wählen?

Sie können unverpackt, im Gefrierbeutel oder vakuumiert anfragen. Ihre Auswahl geben Sie im Anfrageformular an.

Was ist der Unterschied zwischen einer privaten Schlachtung und einer gewerblichen Schlachtung?

Entscheidend ist, wofür das Fleisch bestimmt ist.

Privater Eigenverbrauch: Das Fleisch ist ausschließlich für Ihren eigenen Haushalt bestimmt, nicht für den Verkauf oder die Abgabe an Dritte. Dass Sie einen Schlachter für seine Arbeit bezahlen, macht den Eigenverbrauch allein noch nicht zur Vermarktung.

Schlachtung zur Vermarktung: Soll das Fleisch verkauft werden, zum Beispiel im Hofladen oder an andere Kunden, gelten lebensmittelrechtliche Anforderungen. Auch eine unentgeltliche Weitergabe kann ein Inverkehrbringen sein. Je nach Betrieb sind Registrierung oder Zulassung, Hygiene, Kühlung, Rückverfolgbarkeit und amtliche Kontrollen zu beachten.

Für die direkte Abgabe kleiner Mengen von im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtetem Geflügel gelten besondere Regeln: Die gesetzliche Kleinmengengrenze beträgt insgesamt 10.000 Stück Geflügel und Hasentiere pro Jahr. Das ist keine allgemeine Verkaufserlaubnis. Klären Sie die Voraussetzungen für Ihren Betrieb vorab mit dem zuständigen Veterinäramt.

Tierschutz und fachgerechte Betäubung gelten auch bei privatem Eigenverbrauch.

Gesetzliche Grundlagen: VO (EG) 178/2002, Art. 1 und 3; VO (EG) 852/2004, Art. 1 und 6; VO (EG) 853/2004, Art. 1 und 4; § 3 Tier-LMHV mit Anlage 3; § 4a TierSchG.

Wie erreiche ich Michael Albrecht?

Telefon: 0151 41838811. E-Mail: info@geflügelschlachtung-albrecht.de. Anschrift: Dalldorfer Weg 5, 29571 Rosche.

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